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Übertragungssteuererleichterung in Andalusien bis Ende 2021

Ab heute, dem 29. April 2020, wurden die ITP-Raten in Andalusien gesenkt. Unterm Strich zahlen Sie weniger Übertragungssteuer, wenn Sie bis Ende des Jahres eine Wiederverkaufsimmobilie kaufen.

Was ist ITP? Für den Wiederverkauf von Immobilien wird beim Verkauf keine Mehrwertsteuer berechnet. Die Mwst. gilt nur für den ersten Verkauf einer neuen Immobilie. Für den zweiten und anschließenden Verkauf einer Immobilie wird eine Abgabe namens ITP „Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales“ erhoben, bei der es sich um eine Übertragungssteuer handelt. Jede autonome Gemeinschaft in Spanien hat die Autonomie, ihre eigenen Steuerniveaus festzulegen.

Am 29. April senkte Andalusien seine ITP-Sätze von den vorherigen 8% auf die ersten 400.000 €, 9% auf die folgenden 300.000 € und 10% auf über 700.000 € und pauschal auf 7% für alle Wiederverkaufsimmobilienwerte. Das bedeutet, dass Käufer jetzt weniger Steuern für ein Zweitwohnsitz zahlen würden. Dies gilt bis zum 31. Dezember 2021.

Die folgende Tabelle zeigt die ITP-Sätze für Andalusien (2020) vor und nach dem 29. April am Beispiel einer Immobilie, die für 1.800.000 € verkauft werden soll.

Der neue Satz beträgt 7% von 1.800.000 € = 126.000 €

Zuvor wäre es gewesen:

400.000 € bei 8% = 32.000 €

300.000 € bei 9%. = 27.000 €

1.100.000 € bei 10% = 110.000 €

Insgesamt: 169.000 €

43.000 € sparen

Der Grund dafür ist, erstens den von der Krise stark betroffenen Immobiliensektor zu fördern und zu reaktivieren und zweitens die steuerliche Belastung der Käufer, die unter den schwersten Auswirkungen der durch die Pandemie verursachten Wirtschaftskrise gelitten haben, erheblich zu verringern.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich bitte direkt, Charles Gubbins.

charles.gubbins@noll-sotogrande.com
? +34 607 911 661

Tags:Charles Gubbins
von Marketing Dpt. - Noll Sotogrande | April 2021