Aufenthaltsstatus für Sotogrande und britische Staatsangehörige
Seit Anfang 2021 verzeichnen wir einen deutlichen Anstieg der Anfragen von nicht-britischen Bewerbern. Dennoch werden britische Antragsteller weiterhin von allen Vorteilen des Besitzes einer Immobilie in Spanien angezogen. Der Brexit hat für viele Käufer den Status verändert, aber der Besitz einer Immobilie ist immer noch sehr gut möglich. Darüber hinaus liegt Sotogrande in der Nähe des Flughafens von Gibraltar, was für britische Käufer immer ein zusätzlicher Anreiz sein wird, weil es einfacher ist, für ein verlängertes Wochenende von London nach Sotogrande zu reisen, als von Berlin nach Malaga und von dort nach Sotogrande.
Als Person aus GB, die sich vor dem 1. Januar 2021 rechtmäßig in Spanien aufhält, können Sie bleiben. Sie müssen sicherstellen, dass Sie korrekt als Einwohner registriert sind. Auch Kinder müssen mit einem eigenen Aufenthaltstitel angemeldet werden.
Wenn Sie sich vor dem 6. Juli 2020 als Einwohner gemeldet haben, haben Sie ein grünes A4-Zertifikat oder einen scheckkartengroßen Zettel von Extranjeria oder der Polizei. Dies ist immer noch ein gültiges Dokument und beweist Ihre Rechte aus dem Rücktrittsvertrag. Sie können Ihre Karte gegen die neue TIE-Karte austauschen, eine biometrische Aufenthaltskarte namens Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE). Diese Karte wird Ihre Rechte im Rahmen der Widerrufsvereinbarung beweisen.
Die große Kursänderung für Briten ist, dass wenn sie sich länger als 90 Tage in Spanien oder in einem anderen EU-Land aufhalten, ein Visum benötigen.
Es gibt verschiedene Arten von Visa, die beantragt werden können:
1) Studenten-Visum
Dieses Visum ist für Studenten erforderlich, die planen, länger als 3 Monate im Land zu bleiben. Voraussetzung für diese Art von Visum ist der Nachweis eines Studienzentrums, das bestätigt, dass sich die Person für einen bestimmten Studiengang angemeldet hat.
2) Arbeitsvisum
Wenn ein britischer Staatsangehöriger ein Stellenangebot von einem spanischen Unternehmen als Arbeitnehmer oder Selbständiger erhält, kann er diese Art von Visum beantragen. Es gibt jedoch noch mehr Arten von Visa: Sie können ein Unternehmervisum beantragen, wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen in Spanien gründen. Sollte Ihnen ein Gehalt von mehr als 40.000 € pro Jahr angeboten worden sein, können Sie ein High Qualification Visa beantragen. Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren.
3) Nicht-lukratives Visum
Für diejenigen, die in Spanien in Rente gehen möchten, ohne ein Einkommen zu erzielen, ist ein nicht lukratives Visum das richtige Visum. Lesen Sie mehr darüber in diesem Blog.
4) Visum für den innerbetrieblichen Transfer
Entsendet ein britisches Unternehmen einen Arbeitgeber nach Spanien, um für ein anderes verbundenes Unternehmen zu arbeiten, ist das britische Unternehmen derjenige, der ein Intercorporate-Transfer-Visum für seinen Arbeitnehmer beantragt.
Diese Visa können verlängert werden, wenn die Antragsteller nachweisen können, dass ihre Umstände unverändert geblieben sind und sie über ausreichende finanzielle Mittel und eine ausreichende Krankenversicherung verfügen.
5) Goldenes Visum oder Investorenvisum
Das Goldene Visum ist das bekannteste Visum, um als Nicht-EU-Bürger in Spanien ansässig zu werden. Um ein solches Visum zu erhalten, muss der Antragsteller mindestens 500.000 € investieren. Mit diesem Visum können sich die Antragsteller zwei Jahre lang (bei Beantragung in Spanien) mit Ein- und Ausreisefreiheit aufhalten. Danach kann es um weitere 5 Jahre verlängert werden. Bei einem Verkauf einer erworbenenImmobilie ( mit der Investition von mind. 500,000) verlieren die Antragsteller ihr Golden Visa.
Ein permanenter Aufenthalt in Spanien ist nicht erforderlich, die Antragsteller können frei reisen und die Immobilie nur als Feriendomizil nutzen. Es ist dem Einwohner des Goldenen Visums auch erlaubt, in Spanien zu arbeiten.
Nach fünf aufeinanderfolgenden Jahren mit Wohnsitz in Spanien ist es möglich, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, und nach zehn Jahren ist es möglich, die spanische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um die beste Rechtsberatung zu erhalten, um die bestmögliche Aufenthaltsoption zu wählen.
Von Charles Gubbins.
✉ charles.gubbins@noll-sotogrande.com
?+34 607 911 661
Stephanie Noll
✉ stephanie@noll-sotogrande.com
?+34 607 465 383
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