03 - Was Sie bezahlen werden, wenn Sie Ihr Haus VERKAUFEN - Noll Sotogrande Immobilien

03 – Was Sie bezahlen werden, wenn Sie Ihr Haus VERKAUFEN

03: Welche Steuern und Kosten zahle ich, wenn ich meine Immobilie in Sotogrande verkaufe

Wie man sagt, gibt es nichts Sichereres als Tod und Steuern, und auch hier müssen Sie nach dem Verkauf Steuern zahlen. Diese sind:

Plusvalía – Gemeindesteuer

Dies ist eine Steuer, die von der örtlichen Gemeinde oder dem Rathaus erhoben wird: Der Steuerbetrag wird mit einer Formel berechnet, die auf dem „valor catastral“ basiert – dem Wert des Grundstücks (nicht des Gebäudes) der Immobilie und der Anzahl der Jahre, die das Grundstück hat Eigentum des Anbieters war. Die Zahlung dieser Steuer liegt in der Verantwortung des Verkäufers, aber wenn sie nicht bezahlt wird, geht diese Haftung auf den neuen Eigentümer über

Kapitalertragssteuer

Dies ist die Steuer auf den Gewinn, der beim Verkauf Ihrer Immobilie erzielt wird. Dieser Gewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis zuzüglich aller mit dem Kauf verbundenen Kosten und Kosten für Verbesserungen der Immobilie.

Von spanischen Nichtansässigen außerhalb der EU (Europäische Union) wird erwartet, dass sie einen festen Kapitalertragssteuersatz von 24 Prozent zahlen. Stammen die Nichtansässigen jedoch aus einem europäischen Land, Norwegen oder einer Insel, reduziert sich die Kapitalertragssteuer auf nur 19 Prozent.

Wenn Sie ein Nichtansässiger sind, wird außerdem ein Einbehalt von 3 % erhoben und von der Steuerbehörde einbehalten. Die Einbehaltung wird zurückerstattet, sobald die Behörden davon überzeugt sind, dass Sie alle aufgrund des Verkaufs fälligen Kapitalertragssteuern bezahlt haben.

Verkäuferkosten beim Verkauf

Maklerkommission

Immobilienmakler in Südspanien berechnen normalerweise zwischen 5 % und 7 % Verkaufsprovision, zuzüglich 21 % Mehrwertsteuer. Noll Sotogrande berechnet eine Pauschale von 5 % plus IVA 21 %.

Notargebühren

Während das spanische Gesetz besagt, dass ein Teil dieser Gebühren vom Verkäufer zu zahlen sind, ist es nicht ungewöhnlich, dass diese Kosten nach Vereinbarung  komplett vom Käufer getragen werden. Die Gebühren richten sich nach dem Verkaufswert und der Anzahl der Seiten der Urkunde („escritura de compraventa“).

Anwaltskosten

Kann bis zu 1 % des Verkaufspreises betragen, hängt jedoch stark von der Komplexität des Verkaufs ab. Beachten Sie jedoch, dass Sie durch die Beauftragung eines seriösen Anwalts die zu zahlende Steuer mindern können, indem Sie einige, wenn nicht alle der folgenden Punkte verrechnen:

Ursprüngliche Anwaltsgebühren (beim Kauf), ursprüngliche Notargebühren (beim Kauf), ursprüngliche Grundbuchgebühren (beim Kauf) und gezahlte Steuern (beim Kauf). Auch alle immobilienbezogenen Verbesserungen (keine Wartungskosten) zum Beispiel: Glasvorhänge, neu eingerichtete Küche, Dachneufliesen, Holzfußboden, Klimaanlageninstallation, Hausalarm usw. Zusätzlich Maklerprovision (beim Verkauf) und Ihre Anwaltskosten ( beim Verkauf).

 

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Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und beraten Sie auf Wunsch in Ihrer Muttersprache.

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Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass das in diesem Handbuch enthaltene Material nur zu Informationszwecken dient. Diese Informationen sind allgemeiner Natur und haben Ihre spezifischen persönlichen Umstände nicht berücksichtigt

Tags:Selling Process Guides
von Marketing Dpt. - Noll Sotogrande | November 2022