03 - Kaufvorgang NACH dem Kauf in Spanien - Noll Sotogrande Immobilien

03 – Kaufvorgang NACH dem Kauf in Spanien

03: Gibt es etwas zu beachten, NACHDEM ICH IN SOTOGRANDE EINE IMMOBILIE GEKAUFT HABE?

  1. Grundbuch
  2. Spanischer Wille

1. Grundbuchamt

Sobald Sie die Schlüssel zu Ihrer neuen Immobilie haben, ist es wichtig, dass Sie sicherstellen, dass die Immobilie als Ihre registriert ist. Es ist notwendig, das neue Eigentum durch Eintragung der Übertragungsurkunde „escritura pública“ beim Grundbuchamt anzumelden. Ohne die Unterschrift des Notars auf der „Escritura“ können Sie den Vertrag nicht ins Grundbuchamt eintragen lassen.

2. Spanisches Testament

Für diejenigen, die Immobilien in Spanien kaufen, wird dringend empfohlen, ein spanisches Testament zu errichten, das auf ihr spanisches Vermögen beschränkt ist. Dadurch wird eine Sperrung der Erben nach deren Tod vermieden. Ihr Anwalt kann Sie zu diesem sehr wichtigen Punkt beraten.

Lesen Sie hier: mehr über Spanisches Testament

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Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und beraten Sie auf Wunsch in Ihrer Muttersprache.

Stephanie Noll
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Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass das in diesem Handbuch enthaltene Material nur zu Informationszwecken dient. Diese Informationen sind allgemeiner Natur und haben Ihre spezifischen persönlichen Umstände nicht berücksichtigt.

Tags:Purchase Process Guides
von Marketing Dpt. - Noll Sotogrande | November 2022