03 – Kaufvorgang NACH dem Kauf in Spanien
03: Gibt es etwas zu beachten, NACHDEM ICH IN SOTOGRANDE EINE IMMOBILIE GEKAUFT HABE?
- Grundbuch
- Spanischer Wille
1. Grundbuchamt
Sobald Sie die Schlüssel zu Ihrer neuen Immobilie haben, ist es wichtig, dass Sie sicherstellen, dass die Immobilie als Ihre registriert ist. Es ist notwendig, das neue Eigentum durch Eintragung der Übertragungsurkunde „escritura pública“ beim Grundbuchamt anzumelden. Ohne die Unterschrift des Notars auf der „Escritura“ können Sie den Vertrag nicht ins Grundbuchamt eintragen lassen.
2. Spanisches Testament
Für diejenigen, die Immobilien in Spanien kaufen, wird dringend empfohlen, ein spanisches Testament zu errichten, das auf ihr spanisches Vermögen beschränkt ist. Dadurch wird eine Sperrung der Erben nach deren Tod vermieden. Ihr Anwalt kann Sie zu diesem sehr wichtigen Punkt beraten.
Lesen Sie hier: mehr über Spanisches Testament
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Stephanie Noll
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© Noll Sotogrande Immobilien – Spanien
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