03 – Grundsteuern und Kosten für EIGENTÜMER
03: Welche STEUERN und damit verbundenen Kosten müssen laufend gezahlt werden, um eine Immobilie in Sotogrande zu behalten.
- Jährliche Grundsteuern
- Gemeinschaftsgebühren
- Müllabfuhrsteuer
1. Jährliche Grundsteuer– IBI
Impuesto Bienes Inmuebles – Grundsteuer
Dies ist eine jährliche Grundsteuer, die vom örtlichen Rathaus erhoben wird und derzeit einen Prozentsatz des Katasterwerts („valor catastral“) beträgt. Sie kann je nach Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, variieren. Als Richtwert reicht der Steuertarif von 0,3 % bis 1,3 % des Katasterwertes der Immobilie.
Der Katasterwert ist der Bemessungswert für steuerliche Zwecke und wichtig, da auch andere Steuern darauf basieren. Beim Kauf müssen Sie den letzten Beleg des Verkäufers für die IBI-Zahlung sehen. Diese enthält den Wert und die genaue Höhe der Steuer.
2. Gemeinschaftsgebühren
Dabei handelt es sich um Abgaben an die Eigentümergemeinschaft für Dienstleistungen und Pflege der Gemeinschaftsflächen. Bei Villen in Sotogrande ist es die EUC (entidad urbanística de conservación). Wenn sich die Immobilie in einer Wohnanlage oder einem Apartmenthaus befindet, wird eine zusätzliche Gebühr speziell für die Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung und Pflege sowie den laufenden Kosten dieses Gebäudes oder Apartmentblocks erhoben. Bei der Unterzeichnung der Kaufurkunde beim Notar müssen diese auf dem aktuellen Stand sein und der Eigentümer muss eine von der Gemeinschaft ausgestellte, vom Verwalter gestempelte und unterzeichnete Bescheinigung vorlegen. Die Kosten für die Bescheinigung trägt der Eigentümer.
3. Müllabfuhrsteuer
Die Beträge werden festgesetzt und an die lokalen Behörden gezahlt. Diese sind nicht unerschwinglich und betragen in Sotogrande 300 € pro Jahr.
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